Haus- & Badeordnung

Liebe Badegäste, herzlich Willkommen im AquaNat´Our.

Wir wünschen Ihnen eine gute Erholung und einige unbeschwerte Stunden in unserer attraktiven Freizeitanlage.
Frei von Stress und Hektik des Alltags wartet der «kleine Urlaub vor der Haustür» auf Sie! Um dieses Feeling, diese «Wohlfühlatmosphäre»
inmitten von Wasser, Wasserattraktionen, Wellness und Fitness jederzeit vermitteln zu können, bitten wir auch Sie im Interesse aller Badegäste
um die Beachtung einiger Regeln, die ausschließlich einen geordneten und reibungslosen Badebetrieb sicherstellen sollen.

Haus- und Badeordnung (PDF)

1. Allgemeines

1.1 Die Haus- und Badeordnung dient dem Zweck der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des AquaNat’Our. Mit Betreten der Anlage erkennt
jeder Gast diese und alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
1.2 Die Gäste haben aufeinander Rücksicht zu nehmen. Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass weder Gäste noch Personal durch ihn
behindert, belästigt, gefährdet oder geschädigt werden. Die Schwimmbad-, Sauna-, und Fitnessgäste haben alles zu unterlassen, was den
guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Insbesondere sind anzügliche Gesten und Äußerungen
sowie körperliche Annäherungen untersagt.
1.3 Das Aufsichtspersonal sorgt für die Sicherheit und Ordnung, für die Einhaltung der Haus-und Badeordnung und übt das Hausrecht aus.
Den Anordnungen des Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
1.4 Die Benutzung von zerbrechlichen Behältern und Behältnissen innerhalb des Bades, die eine Verletzungsgefahr für andere Badegäste in
sich bergen (z.B. Gläser, Flaschen, Teller etc.), ist untersagt.
1.5 Speisen und Getränke dürfen nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden. Des Weiteren ist das Mitbringen von Kühlboxen
nicht gestattet.
1.6 Das Fotografieren und Filmen von Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für
die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäftsführung.
1.7 Das Rauchen ist in den Räumen des AquaNat’Our nicht gestattet. Im Außenbereich Bad, Außenbereich Sauna sowie an der Eingangstür
vom AquaNat’Our stehen Aschenbecher zur Verfügung. Es ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Die gekennzeichneten und
ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht.
1.8 Die Gäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume, Schwimmhalle und Fitness nicht mit Straßenschuhe betreten.
1.9 Kaugummis sind in allen Bereichen nicht gestattet.

2. Zutritt

2.1 Der Zutritt zur Freizeitanlage AquaNat‘Our steht grundsätzlich jedermann offen, sofern er den geltenden Eintrittspreis entrichtet hat.
2.2 Ausgenommen sind:
• Kinder unter 9 Jahren, soweit sie nicht in Begleitung volljähriger aufsichtsberechtigter Personen sind. Unsere Schwimmmeister
übernehmen keine Aufsichtspflicht für die Kinder.
• Personen mit ansteckenden Krankheiten,
• Personen mit anstoßerregenden Krankheiten, offenen Wunden und Hautauschlägen, die zu einer Verunreinigung des Bades
führen können.
• Personen in offensichtlich angetrunkenem Zustand oder unter Drogeneinfluss.
• Personen, denen der Zutritt schriftlich untersagt worden ist (Hausverbot).

3. Öffnungszeiten und Eintritt

3.1 Die Geschäftsführung kann die Nutzung der ganzen Anlage oder Teile davon aus betriebssicherheitlichen oder technischen Gründen
(z.B. Überfüllung des Bades, Reparatur etc.) jederzeit einschränken, ohne eine Minderung des Eintrittsgeldes zu gewähren.
Es gelten darüber hinaus die aktuellen Maßnahmen zu Hygiene und Sicherheit in Bezug auf Covid-19.
3.2 Die Zugänge werden 60 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten geschlossen.
3.3 Beim Eintritt in das Bad wird dem Besucher ein ‚Badge-Armband ausgegeben, dieses ist für Erwachsene mit einem Hauskredit von 80 €
aufgeladen, bei Kindern ab 6 Jahren mit einem Hauskredit von 20 €. Dieses ermöglicht innerhalb des Bad-und Saunabereiches zusätzliche
Leistungen aus dem Bad- und Bistrobereich auf zu buchen. Diese Leistungen sind vor Verlassen des Bades am Nachzahlautomat oder an
der Kasse zu entrichten. Bei Verlust des Armbandes erheben wir eine Gebühr in Höhe des jeweiligen Haustarifes zzgl. 10 € Verlustgebühr.
3.4 Die Schwimm- sowie die Saunazone sind 20 Minuten vor Betriebsschluss zu verlassen.
3.5 Die Geschäftsführung kann die Benutzung des Bades, oder Teile davon, z.B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder
Veranstaltungen einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.
3.6. Wird die eingelöste Badezeit überschritten, so ist diese Zeit nachzuzahlen.
3.7 Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen.

4. Kleiderabgabe

Kleidung und sonstige Gegenstände, die 30 Minuten nach Badeschluss nicht abgeholt wurden bzw. die nach Schließung des Bades in den
auch geschlossenen Garderobenschränken verblieben sind, werden vom Personal des Bades in Verwahrung genommen und im Fundbüro
3 Monate aufbewahrt.

5. Körperreinigung

Schwimmbad- und Saunaeinrichtungen sind nur nach gründlicher Körperreinigung zu benutzen. Die Verwendung von Seife oder Duschgel
ist ausserhalb der Duschen nicht gestattet.

6. Kleidung

6.1 Badekleidung
Der Aufenthalt im Bad ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Badehosen dürfen bis maximal Knielänge getragen werden, Badeschuhe
dürfen in keinem Becken benutzt werden (ausgenommen Antirutschschuhe bei Fitnesskursen). Unterwäsche ist unter der Badekleidung
nicht gestattet. Es muß gewährleistet sein, dass von Straßenkleidung auf Badekleidung gewechselt wird. Burkinis speziell für Bäder sind
erlaubt. Das Gesicht darf jedoch nicht verdeckt sein.
6.2. Sauna
Die Saunagänge finden unbekleidet statt. Zugelassen ist ein um den Körper gebundenes Badetuch, Bademantel oder ein Saunakilt.
6.3 Fitness
Im Fitnessbereich ist es Pflicht, feste und saubere Sportschuhe sowie saubere Trainingsbekleidung zu tragen. Das Tragen von Flip Flops,
Sandalen sowie Straßenschuhen ist nicht erlaubt.
6.4 An der Rezeption können Bademäntel und Saunatücher gegen Gebühr und gegen Abgabe des eines gültigen Personalausweises
ausgeliehen werden. Bei Verlust wird eine Gebühr bei einem Bademantel von 40,- € und bei einem Saunatuch von 20,- € erhoben.

7. Hinweise zur Benutzung der Becken

7.1 Wasserbälle und Softbälle, Schwimmhilfen, Schwimmringe etc. sind lediglich im Kinder- und Nichtschwimmerbecken zugelassen.
Im Zweifelsfall sprechen Sie bitte mit dem Aufsichtspersonal des Bades. Nichtschwimmer dürfen den tiefen Teil im Schwimmerbecken
sowie Springerbucht nicht benutzen. Bitte halten Sie das Schwimmerbecken für Schwimmer frei.
7.2 Die Nutzung von Sprunganlagen ist nur nach Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene
Gefahr. Es ist beim Springen darauf zu achten dass 1) der Sprungbereich frei ist 2) nur eine Person das Sprungbrett betritt. 3) Zur eigenen
Sicherheit ist das Tragen von Schwimm- sowie Tauchbrillen nicht erlaubt.
7.3 Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder –werfen anderer Personen in die Becken sowie das Unterschwimmen des Sprungbereiches
im Springerbecken bei Freigabe der Sprunganlage ist untersagt.
7.4 Es ist nicht gestattet, Liegen aus dem Außenbereich in die Schwimmhalle zu transportieren.

8. Hinweise zur Benutzung der Rutsche

Zur Vermeidung von Unfällen an der Rutsche bitten wir um besondere Beachtung der folgenden Regelungen:
8.1 Die Rutschbahn ist zügig zu durchqueren, ein teilweises bzw. vollständiges Abbremsen bzw. ein Anhalten ist strengstens verboten.
8.2 Kleinkinder ab 3 Jahren dürfen die Rutsche (Begleitung Erwachsener) nutzen. Kindern bis 9 Jahren ist eine Nutzung lediglich unter
ständiger Aufsicht eines Erziehungsberechtigten beim Einstieg und am Zielbereich gestattet.
8.3 Unmittelbar nach dem Erreichen des Zielbereiches ist dieser sofort zu verlassen.
8.4 Das Durchqueren der Rutsche ist ausschließlich in Rückenlage zulässig.
8.5 Aufgrund der erhöhten Unfallgefahr durch verkehrswidriges Verhalten führt ein gravierender oder mehrmaliger Verstoß zum sofortigen
Ausschluss aus dem Badebetrieb.

9. Hinweise zur Benutzung der Sauna

9.1 Die Saunaanlage dient der Entspannung und Ruhe. Entsprechendes rücksichtsvolles Verhalten wird vorausgesetzt. Das gilt innerhalb
und außerhalb der Saunakabinen sowie in allen anderen Bereichen der Saunaanlage nebst Außenbereich.
In den Ruhezonen der Saunaanlage darf nicht laut gesprochen oder gesungen werden. Jeder Saunagast hat alles zu unterlassen, was die
übrigen Saunagäste stören könnte, die Benutzung von elektronischen Geräten inbegriffen. Des Weiteren ist die Benutzung der Liegen nur
bekleidet mit Bademantel oder ausreichend großem Saunatuch gestattet. Dies gilt auch im Gastronomiebereich der Sauna. Auch ist es
nicht gestattet, Liegen für die Dauer des Saunaaufenthaltes zu reservieren z.B. durch Belegung mit Handtüchern oder Taschen. Bei Bedarf
ist das Personal gehalten, reservierte Liegen abzuräumen.
9.2 Die Saunagäste sind verpflichtet, das Aufsichtspersonal vor Betreten der Sauna auf vorhandene körperliche Leiden aufmerksam zu
machen. Es liegt in der Verantwortung des Saunabesuchers, sich durch einen Arzt bestätigen zu lassen, dass er gesundheitlich in der Lage
ist, die Sauna ohne Gefahren zu benutzen.
9.3 Aufgüsse in der Sauna werden ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt.
9.4 Die Benutzung der Saunakabinen ist mit einem ausreichend großen Liegehandtuch gestattet, mit Ausnahme des Dampfbades. Jede
Verunreinigung der Bänke, z.B. durch Schweiß, ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen der Saunakabinen mitzunehmen.
Jedes Trocknen von Handtüchern oder Kleidung in den Saunakabinen oder auf Heizkörpern anderer Räume ist untersagt.
9.5 In der Saunaanlage werden Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren grundsätzlich nur in Begleitung Erwachsener zugelassen.
9.6 Die Benutzung der Saunen ist nur unbekleidet gestattet.
9.7 Smartphonenutzung ist nicht erlaubt, Tablets zum Lesen sind gestattet.
9.8 Der Saunateich wird auf eigene Gefahr genutzt.

10. Vorschriften für Benutzung des Fitness

10.1 Alle Einrichtungsgegenstände des Fitnesszentrums sind pfleglich zu behandeln. Hantelscheiben sowie Gewichte müssen nach Gebrauch
wieder geordnet an ihren Platz gelegt werden.
10.2 Alle Gäste müssen während des Trainings immer ein Handtuch mit sich führen, um damit die Auflageflächen an den Geräten abzudecken.
Des Weiteren müssen die Cardiogeräte nach jedem Gebrauch desinfiziert werden.

11. Fundsachen

Für Wertgegenstände wird jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt u.a. für Badeutensilien, Fundsachen und in die Spinde eingeschlossene
Gegenstände. Fundsachen sind beim Personal des AquaNat´Our abzugeben. Über sie wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

12. Anregungen Beschwerden

Wünsche und Beschwerden der Gäste nimmt das Personal entgegen. Soweit möglich, schafft dieses sofort Abhilfe. Weitergehende Wünsche
und Beschwerden können schriftlich an der Kasse aufgenommen oder persönlich bei der Betriebsleitung vorgebracht werden.

13. Haftung

13.1 Die Benutzung des AquaNat´Our mit all seinen Nebeneinrichtungen durch die Gäste geschieht auf eigene Gefahr, unbeschadet der
Verpflichtung des Betreibers. Für höhere Gewalt besteht keine Haftung vom Betreiber.
13.2 Diese Haus- und Badeordnung wird von allen Besuchern des AquaNat’Ours mit dem Betreten des Hauses verbindlich anerkannt.
Bei Nichteinhaltung schließt der Betreiber jegliche Haftung aus. Im Zweifelsfall behält sich der Hausherr das Hausrecht vor, Gäste
ohne Erstattung des Eintrittsgeldes der Anlage zu verweisen.
13.3 Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Badegäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine
wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Badegastes aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
13.4 Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.
Es wird dem Gast daher angeraten, keine nicht erforderlichen Wertgegenstände mit in das Bad/Sauna oder Fitness zu nehmen und dafür
Sorge zu tragen, dass alle mitgebrachten Gegenstände stets ordnungsgemäß verschlossen sind. Bei missbräuchlicher Benutzung oder
Beschädigungen haftet der Besucher für den Schaden.
13.5 Der Gast muss Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung, Garderobenschrank, oder Wertfachschlüssel, Datenträger des Zahlungssystems
oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z.B. Armband, zu tragen, bei
Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein
schuldhaftes Verhalten des Gastes vor. Der Nachweis, des Einhaltens der vorgenannten ordnungsmäßigen Verwahrung obliegt im Streitfall
dem Badegast.
13.6 Bei Diebstählen oder versuchten Diebstählen erstatten wir unverzüglich Anzeige.